Garagengemeinschaft Leipzig Mockau-Ost e.V.


Verbindliches Verfahren beim Garagennutzerwechsel

Liebe Mitglieder der Garagengemeinschaft,

mit der Übernahme der Vertragsgestaltung für die Garagennutzung und der Einziehung der Nutzungsentgelte durch die Stadt Leipzig zum 1.1.2021 ergeben sich auch hinsichtlich des Wechsels der Garagennutzer einige Neufestlegungen, die wir Ihnen nachstehend zur Kenntnis geben. Diese wurden mit den Verantwortlichen der Stadt Leipzig abgestimmt und sind zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs zwingend einzuhalten.

  1. Wird von einem Garagennutzer und Mitglied unseres Vereins die Übergabe der Garage an einen neuen Nutzer geplant, so ist davon zuerst der Verein in Person der Verantwortlichen für die Mitgliederverwaltung, Frau Andrea Gottschald (Telefon und E-Mail Adresse sind unserer Homepage www.garagenhof-leipzig.de oder den Aushängen in den Schaukästen zu entnehmen) in Kenntnis zu setzen. Hierzu wird das Datum der geplanten Übergabe sowie Name, Adresse und Kontaktdaten des neuen Nutzers/des Interessenten benötigt.
  2. Der Interessent bekommt von Frau Gottschald ein Antragsformular zur Aufnahme in den Verein nebst SEPA-Lastschriftformular übergeben. Hiermit beantragt der Interessent die Mitgliedschaft in unserem Verein. An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass seinerzeit die Baugenehmigung für die Garagenhöfe mit der Begründung beantragt wurde, den ruhenden Verkehr aus dem Neubaugebiet Mockau-Ost fernzuhalten und den Parkdruck dort zu reduzieren. Die Nutzung der Garagen soll somit also vorzugsweise Interessenten aus der unmittelbaren Nachbarschaft ermöglicht werden.
  3. Ist die Aufnahme des Interessenten erfolgt, wird die Stadt Leipzig vom Verein über die geplante Übergabe informiert. Diese fertigt dann für den neuen Nutzer den Vertrag aus und informiert den Verein darüber. Der Verein vereinbart daraufhin mit dem abgebenden Nutzer und dem zukünftigen Nutzer einen Übergabetermin vor Ort. Dabei wird protokolliert, welche vereinseigenen Zugangsmittel (Schlüssel, Handsender u.a.) übergeben werden. Außerdem wird der Zählerstand zur Abrechnung an den abgebenden Nutzer festgehalten.
  4. Erst mit Unterzeichnung des dreiseitigen Übergabeprotokolls ist der neue Nutzer rechtmäßiger Garagennutzer mit allen Rechten und Pflichten.

 

Leipzig, 11.05.2021

Der Vorstand