Garagengemeinschaft Leipzig Mockau-Ost e.V.


Erhöhung der Betriebskostenpauschale sowie der Kosten für den individuellen Stromverbrauch der Mitglieder ab dem 01.01.2023 bzw. 01.04.2023

 

Liebe Vereinsmitglieder,

die Leistungen für die Unterhaltung der vom Verein genutzten Flächen auf städtischen Grund und Boden, die als Eigenleistungen und zum Teil von Dienstleistern erbracht werden, wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage eines Verwaltervertrages von der Stadt Leipzig in Höhe von 20,45 Euro pro Garage vergütet. Mit der Kündigung des Verwaltervertrages durch die Stadt Leipzig ist diese Vergütung weggefallen. Die Erfüllung der Unterhaltungsaufgaben hat der Verein seitdem auf eigene Kosten realisiert.  Zur Deckung dieser Aufwendungen müssen diese u.a. ab dem 01.01.2023 auf die Betriebskosten umgelegt werden.

Darüber hinaus ist hinlänglich bekannt, dass sich infolge der Energiekrise die Preise für die Energieträger in Deutschland ganz erheblich angestiegen sind und weiter ansteigen werden. So verteuert sich auch unser Strombezug für den Betrieb der Gemeinschaftsanlagen und für den Individualverbrauch. Auch diese Mehrkosten tragen zur Erhöhung der Betriebskosten des Vereins und damit auf die notwendige Anpassung der Betriebskostenpauschale pro Garage ab dem 01.01.2023 bei.

Die Betriebskostenpauschale beträgt somit ab dem 01.01.2023 pro Garage 120,00 Euro.

Wir bitten dies für die nächst fällige Überweisung zum Stichtag 31.03.2023 unbedingt zu berücksichtigen. Für Mitglieder die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen gilt diese Mitteilung als Vorabinformation.

Der Anstieg der Strompreise wird ab 01.04.2023 auch spürbare Auswirkungen auf die Kosten des Individualverbrauches nach sich ziehen. Nach den bisher vorliegenden Marktindikatoren muss von 0,65 Euro/kWh ausgegangen werden, zu denen dann abgerechnet wird.

Wir weisen deshalb dringend darauf hin, zum 30.03.2023 einen nachweisbaren Zählerstand vorzulegen, auf dessen Grundlage eine Zwischenabrechnung zum bisherigen Preis vorgenommen wird. Erfolgt das nicht, wird zwangsläufig der Verbrauch seit der letzten Abrechnung mit dem neuen Strompreis in Rechnung gestellt.

Der Vorstand
Im Oktober 2022